Das Honorar für Dolmetschertätigkeiten richten sich nach der Art der Tätigkeit. Die Vergütung von Dolmetschereinsätzen von gerichtlich behördlichen Auftraggebern richtet sich nach dem Justizvergütungs und Entschädigungsgesetz (JVEG). Das gleiche gilt für Übersetzungen im gerichtlich-behördlichen Bereich .
Zusätzlich zu der reinen Dolmetschleistung sind Fahrt- und Wartezeiten sowie die entsprechenden Fahrtkosten zu vergüten.
Für Dolmetschleistungen vor Ort werden 70€ pro Stunde berechnet zzgl. Fahrzeit und Kilometerpauschale!
Tagessatz : 950€ zzgl Anreise- und Verpflegungspauschale von 450€
Für telefonische Dienste werden für die ersten 15 min 30€ berechnet. Jede weitere Minute wird mit 1 € berechnet.
Nur möglich zwischen 8 Uhr und 11:00 Uhr , Dienstags kein Dienst
Wichtig: Bitte schicken Sie die Unterlagen per Mail an die unten angegebene Adresse. Wir benötigen außerdem:
Ihren Namen und Geburtsdatum ( wie in den deutschen Papieren ) oder besser noch einen deutschen Ausweis und eine Telefonnummer!